1. Was kostet mich der Anbieterwechsel?
2. Muss ich bei meinem alten Energieanbieter kündigen?
3. Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?
4. Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Energieanbieters?
5. Wie nehme ich den Wechsel des Energieanbieters vor?
6. Welche Wartezeit habe ich bei einem Wechsel?
7. Was ist mit meinem Strom-/ Gaszähler?
8. Was muss ich beachten, wenn ich den Antrag ausfülle?
9. Kann man als Mieter auch einen Wechsel vornehmen?
10. Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
11. Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?
12. Muß ich mir meinen Zählerstand notieren?
13. Frage/Antwort nicht gefunden?
Was kostet mich der Anbieterwechsel?
Der Wechsel zu einem anderen Energieanbieter ist für Sie absolut kostenlos.
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Muss ich bei meinem alten Energieanbieter kündigen?
Nein. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Energieanbieter überlassen, denn dieser kann genau sagen zu welchem Termin ein Wechsel möglich ist.
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Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?
Für Sie ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Rechnung erhalten sie vom neuen Energieversorger und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
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Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Energieanbieters?
Sie brauchen keine Angst haben, dass Sie mal kein Strom/Gas haben. Der örtliche Energieversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Strom/Gas zu versorgen, wenn Ihr neuer Anbieter keine Energie liefert. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge haben, dass Sie einmal ohne Strom oder Gas dastehen!
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Wie nehme ich den Wechsel des Energieanbieters vor?
Nachdem sie in unserem Tarifrechner einen günstigeren Anbieter gefunden haben, füllen sie einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Danach senden Sie diesen an den neuen Anbieter. Nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird automatisch vorgenommen.
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Welche Wartezeit habe ich bei einem Wechsel?
Die Umstellung erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Durch eventuelle Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Versorger haben, kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.
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Was ist mit meinem Strom-/ Gaszähler?
An dem Zähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Netz versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Energie, denn der neue Anbieter speist die Energie, den Sie verbrauchen, in das örtliche Netz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
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Was muss ich beachten, wenn ich den Antrag ausfülle?
Der Wechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Antrag vollständig und richtig ausfüllen. Neben den persönlichen Angaben benötigt der neue Anbieter auch den Namen des bisherigen Versorgers, Ihre Kundenummer, die Nummer ihres Zählers und den Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie dies bitte mit angeben.
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Kann man als Mieter auch einen Wechsel vornehmen?
Auch als Mieter können sie den Anbieter selbst wählen. Bekommen Sie die Rechnung persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter nicht einmal über einen Wechsel informieren. Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Anbieterwechsel vornehmen.
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Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
Sie bekommen vom bisherigen Versorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie die geleisteten Abschlagszahlungen entnehmen. Sollten Sie demnach zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
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Kann man auch mit einer Nachtspeicherheizung wechseln?
Nein, leider ist in diesem Fall zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Nur der örtliche Energieversorger kann den Nachtstromtarif anbieten. Wenn es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt, werden wir sie darüber gern informieren. Tragen sie sich bitte hierzu in unseren Newsletter ein.
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Muß ich mir meinen Zählerstand notieren?
Sie sollten immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von Ihrem neuen Anbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter weiterleiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.
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